Tierhaltung
Tierhaltungsregistrierung
Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit müssen sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Darunter fallen folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Equiden (Pferde, Esel, Maultiere)
- Gehegewild
- Kameliden
- Fische / Aquakulturbetriebe
- Geflügel
- Bienen
Details und Formulare finden Sie hier.