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Tierhaltung

Tierhaltungsregistrierung

Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit müssen sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Darunter fallen folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Equiden (Pferde, Esel, Maultiere)
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • Fische / Aquakulturbetriebe
  • Geflügel
  • Bienen

Details und Formulare finden Sie hier.