Wahlen und Abstimmungen
Abstimmungsdaten 2026
- 8. März 2026
- 14. Juni 2026
- 27. September 2026
- 29. November 2026
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten jeweils bis drei Wochen vor dem Abstimmungsdatum zugestellt. Sollten Sie Ihr Abstimmungsmaterial nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste.
Briefliche Stimmabgabe
Den Stimmrechtsausweis im vorgesehenen Feld persönlich unterschreiben und in das Fach mit Sichtfenster stecken. Prüfen Sie, ob die Adresse der Gemeindeverwaltung im Fenster ersichtlich ist. Stimm-/Wahlzettel ausfüllen und in das Fach ohne Sichtfenster legen. Das Stimmcouvert zukleben und entweder in den blauen Abstimmungsbriefkasten bei der Gemeindeverwaltung einwerfen oder per Post versenden. Bei der Postaufgabe bitte das Stimmcouvert frankieren und rechtzeitig der Post übergeben. Beim Einwurf in den blauen Abstimmungsbriefkasten bitte beachten, dass das Stimmcouvert bis am Abstimmungssamstag, 20.00 Uhr, eingetroffen sein muss.
Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe ist jeweils am Sonntag von 10.00 - 12.00 Uhr möglich. Das Wahllokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bretzwilerstrasse 19, Nunningen.
Die Stimmabgabe ist ungültig wenn
- ein anderes als das offizielle Stimmcouvert benutzt wird
- das Couvert falsch geöffnet und mit Klebestreifen wieder zugeklebt wurde
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Stimmcouvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist
- das Stimmcouvert nicht fristgerecht eintrifft
Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).