Wegzug
Abmeldung
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer/Innen sowie EU/EFTA-Staatsbürger/Innen ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier Über eUmzugCH - eUmzug - Umzug & Adressänderung online melden
Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- neue Adresse
Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- neue Adresse
Wegzug ins Ausland
Schweizerbürger/Innen und ausländische Staatsbürger/Innen mit C-Bewilligung, die definitiv ins Ausland ziehen, nehmen zwei Monate im Voraus zur Erledigung der Steuerangelegenheiten mit dem Bereich Steuern Kontakt auf. Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland ist grundsätzlich ab einem Auslandaufenthalt von über 6 Monaten zu prüfen, ab einem Jahr zu vollziehen.
Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: https://www.ch.ch/de/wohnen/umzug/checkliste-fur-den-umzug
Preis: gratis